Kurstitel
Nachunternehmerseminar 2025
Einsatz von Nachunternehmern und Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft
Allgemeine Beschreibung
Fremdpersonaleinsatz ist beliebt – als Nachunternehmer oder als Kollegenhilfe bei kurzfristigem Arbeitskräftebedarf. Dies ist jedoch an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Dabei gemachte Fehler können erhebliche Folgen nach sich ziehen. Ein professioneller Umgang ist wichtig.
Das Seminar (Mittwoch, 12. März 2025 in Frankfurt; Dienstag, 18. März 2025 in Kassel) erläutert, worauf es in der Praxis ankommt und wie die Risiken auch im mittelständischen Baubetrieb beherrschbar gemacht werden können, insbesondere durch konsequente Anwendung vertraglicher Vereinbarungen, Vollmachten, Bescheinigungen und einem Frühwarnsystem.
Zielgruppe
Geschäftsführer und Inhaber von Baubetrieben, Kaufleute, Kalkulatoren, Bauleiter und Poliere*
Termine
Mittwoch, 12. März 2025, Frankfurt
Dienstag, 18. März 2025, Kassel
Themen/Inhalte
Arbeitnehmerüberlassung
1. Begriffsklärung und Abgrenzung zum Nachunternehmereinsatz
2. Voraussetzungen einer legalen Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe
3. Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung
Nachunternehmercheck vor Vertragsschluss - wen habe ich vor mir?
1. Risiko Scheinselbstständigkeit bei Solo-Selbstständigem Nachunternehmer
2. ARGE-Partner als Nachunternehmer
3. Selbstauskunft und Eigendarstellung des Nachunternehmers
4. Prüfung einer bestehenden Präqualifikation
5. Betriebshaftpflichtversicherung
6. Handwerksrechtliche Voraussetzungen
7. BG Bau - Prüfung der qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung
8. SOKA-BAU - Prüfung der Enthaftungsbescheinigung/Beitrags- und Meldebescheinigung (BMB)
9. Krankenkassen - Prüfung der Bescheinigungen
10. Steuerrechtliche Bescheinigungen
11. Datenabgleich und Fazit Nachunternehmercheck
Nachunternehmervertrag - wichtige Vertragsregelungen und baubegleitend einzufordernde/abzurufende Bescheinigungen und Nachweise
1. NU-Vertrag im Überblick - Anspruch auf Bescheinigungen/Pflicht zur Vorlage von Nachweisen
2. Haftungsvermeidung durch baubegleitende Bescheinigungen
a) BG Bau - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Abruf
b) SOKA-BAU - Enthaftung oder Frühwarnsystem und BMB im Abo
c) Krankenkassen - Bescheinigungen
d) MiLo-Bestätigungen
e) Steuerrechtliche Bescheinigungen
3. NU-Vertragsklauseln zur Haftungsbegrenzung
a) Freistellung des GU bezüglich Haftungsansprüchen
b) Erstreckung der Bürgschaften auf Haftungsansprüche
c) Zurückbehaltungsrecht bei Nichtvorlage von Bescheinigungen
d) Sonderkündigungsrecht bei Nichtvorlage von Bescheinigungen
e) bei Nach-Nachunternehmereinsatz: Weiterverpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen und Vollmachten
Fragen der Teilnehmer
Referenten
Anika Amberg, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau und Architektenrecht
Markus Lamberty, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sven Liese, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.
Veranstaltungsort
12.03.2025
Hauptgeschäftsstelle Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.
Emil-von-Behring-Straße 5
60439 Frankfurt
18.03.2025
ASK - Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft
Falderbaumstraße 18
34123 Kassel
Seminar-Zeiten
Jeweils 9:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr einschließlich Pausen
Seminargebühr
Die Seminargebühr für Mitglieder des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. und der Vereinigung Mittelständischer Bauunternehmen Hessen-Thüringen e.V. beträgt € 170,00 zzgl. Umsatzsteuer je Teilnehmer/in und € 150,00 zzgl. Umsatzsteuer für jede weitere Person eines Mitgliedsbetriebes bei Anmeldung zum gleichen Seminartermin, inkl. Tagungsgetränken, Kaffeepause und Mittagessen.
Die Seminargebühr für Nichtmitglieder beträgt € 300,00 zzgl. Umsatzsteuer je Teilnehmer/in inkl. Tagungsgetränken, Kaffeepause und Mittagessen.
Veranstalter
Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH,
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt am Main,
Telefon: (0 69) 9 58 09 -3 70
Meldeschluss
Anmeldungen sind bis zum 28. Februar 2025 möglich.
Hinweis
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechte.
12.03.2025
9:30 – 15:30 Uhr
18.03.2025
9:30 – 15:30 Uhr